Cover Heft 5

Heft 5, Mai 2009

Fachthemen

Bestandteile und Implementierung eines Anti-Fraud-Management-Systems

Bernd Reimer, Florian Buschbacher, Michael Holtmann, Wolfgang Lottes

Abstract

Durch die wachsende Zahl der Fraud-Fälle im In- und Ausland gewinnt das Thema Fraud und seine Bekämpfung zunehmend an Bedeutung. Auch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wird dazu führen, dass Anti-Fraud-Management-Systeme (AFMS) immer wichtiger werden, denn es sieht in § 107 Abs. 3 S. 2 AktG die Möglichkeit für Aufsichtsräte vor, einen Prüfungsausschuss einzurichten, dem insbesondere die Überwachung der Rechnungslegungsprozesse, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des internen Risikomanagementsystems, der internen Revision sowie der Abschlussprüfung obliegt.

Fraud schadet einem Unternehmen in vielerlei Hinsicht. Zu einem direkten finanziellen Schaden kommen häufig weitere Kosten für die Sachverhaltsermittlung und eventuelle gerichtliche Auseinandersetzungen hinzu. Die Aufklärung von Fraud-Fällen bindet im Unternehmen Kapazitäten der direkt involvierten Personen und Abteilungen sowie der Geschäftsführung, der Aufsichtsorgane, der Rechtsabteilung, der Personalabteilung, der Compliance-Abteilung, der Investor Relations, der internen Revision und der Betriebssicherheit. Das führt zu beträchtlichen indirekten finanziellen Schäden. Werden dolose Handlungen in einem falsch verstandenen "unternehmerischen Interesse" begangen, kann sich das gesamte Unternehmen strafbar machen, zum Beispiel bei Kartellrechtsverstößen oder Korruption. Hohe Unternehmensstrafen und Vermögensabschöpfung sind die Folge. Nicht zuletzt führt Fraud zu Reputationsschäden, die sich, wenn auch schwer quantifizierbar, schädigend auf die Beziehungen mit Kunden, Lieferanten und weiteren Stakeholdern, auf das Interesse potenzieller Bewerber und auf die Moral der Belegschaft auswirken.

Durch AFMS sollen Mitarbeiter wie auch Dritte davon abgehalten werden, dolose Handlungen zu begehen oder zu verschleiern. Sie ermöglichen außerdem, bereits begangene dolose Handlungen frühzeitiger und häufiger aufzudecken. Die Aufarbeitung entdeckter Fraud-Fälle sowie daraus abgeleitete Maßnahmen zur Vermeidung weiterer Vorkommnisse gehören ebenfalls zu den Aufgaben eines AFMS.

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